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   BSG, 30.01.1996 - 10 RKg 13/95   

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BSG, 30.01.1996 - 10 RKg 13/95 (https://dejure.org/1996,9971)
BSG, Entscheidung vom 30.01.1996 - 10 RKg 13/95 (https://dejure.org/1996,9971)
BSG, Entscheidung vom 30. Januar 1996 - 10 RKg 13/95 (https://dejure.org/1996,9971)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Kindergeldzuschlag - Berücksichtigung des Steuerfreibetrages für ein Kind - Zusammentreffen von Kinderfreibetrag und Kindergeldanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus BSG, 30.01.1996 - 10 RKg 13/95
    Vom Berufungsgericht sei schließlich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 29. Mai 1990 (BVerfGE 82, 60) nicht hinreichend berücksichtigt; hiernach müsse der Gesetzgeber das Existenzminimum eines Kindes steuerfrei stellen.

    Aus diesen Vorschriften läßt sich in keinerlei Hinsicht ein Anspruch auf eine bestimmte Höhe des Familienlastenausgleichs herleiten, solange die Mindestvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein der Bürger gewährleistet sind (BVerfG vom 29. Mai 1990, BVerfGE 82, 60, 79 ff).

    Schließlich kann der Kläger keine Ansprüche daraus herleiten, daß der Staat gemäß Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 6 Abs. 1 GG verpflichtet ist, das Einkommen zumindest insoweit steuerfrei zu belassen, als es zur Schaffung der Mindestvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein benötigt wird; insbesondere muß bei der Besteuerung in der Familie das Existenzminimum sämtlicher Familienmitgliedersteuerfrei bleiben (BVerfG vom 29. Mai 1990, BVerfGE 82, 60, 83 ff).

  • BSG, 24.01.1995 - 10 RKg 4/93

    Grundlagen der Berechnung des Kindergeldzuschlages - Nicht-in-Anspruchnahme von

    Auszug aus BSG, 30.01.1996 - 10 RKg 13/95
    Auch eine solche stellt noch keinen Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG dar (s hierzu das Urteil des Senats vom 24. Januar 1995, SozR 3-5870 § 11a Nr. 6 S 25 mwN).

    Auf dieser Grundlage kann der Senat (wie bereits im Urteil vom 24. Januar 1995, SozR 3-5870 § 11a Nr. 6 S 25) offenlassen, ob die Sozialleistung des Kindergeldzuschlags verfassungsrechtlich geboten war.

    Dies war für den Kläger im maßgeblichen Jahr 1991 bereits deshalb gewährleistet, weil er überhaupt keine Steuern zu entrichten hatte (insoweit bereits der Senat im Urteil vom 24. Januar 1995, SozR 3-5870 § 11a Nr. 6 S 26).

  • BSG, 03.04.1990 - 10 RKg 29/89

    Anrechnung des Kindergeldzuschlags auf die Sozialhilfeleistung

    Auszug aus BSG, 30.01.1996 - 10 RKg 13/95
    (zu a) Wie der Senat bereits entschieden hat (Urteil vom 3. April 1990, SozR 3-5870 § 11a Nr. 1 S 5 sowie Urteil vom 18. Juli 1989, SozR 5870 § 27 Nr. 3 S 7) ist der Kindergeldzuschlag ein - wenn auch rechtlich selbständiger - Teil desKindergeldes; er ist davon abhängig, daß die in den §§ 1 ff BKGG geregelten allgemeinen Leistungsvoraussetzungen vorliegen.
  • BSG, 03.12.1996 - 10 RKg 12/95

    Anspruch auf Kindergeldzuschlag

    Mit dem KGZ als rechtlich selbständigen Teil des Kg (s die Urteile des Senats vom 18. Juli 1989, SozR 5870 § 27 Nr. 3 S 7 und vom 30. Januar 1996 - 10 RKg 13/95 - unveröffentlicht) hat das Kg in den Ausnahmefällen, in denen es wegen geringen Einkommens ganz oder teilweise unmöglich ist, den zustehenden Kinderfreibetrag auszuschöpfen, auch diejenige Seite des Familienlastenausgleichs übernommen, die regelmäßig über die steuerliche Entlastungsfunktion des Kinderfreibetrages die Minderung der Leistungsfähigkeit der Eltern durch den Unterhalt ihrer Kinder teilweise ausgleichen soll.
  • BSG, 03.12.1996 - 10 RKg 3/95

    Anspruch auf die Zahlung von Kindergeldzuschlag - Umfang der Rechte eines

    Mit dem Kindergeldzuschlag als rechtlich selbständigen Teil des Kindergeldes (s die Urteile des Senats vom 18. Juli 1989, SozR 5870 § 27 Nr. 3 S 7 und vom 30. Januar 1996 - 10 RKg 13/95 -, unveröffentlicht) hat das Kindergeld in den Ausnahmefällen, in denen es wegen geringen Einkommens ganz oder teilweise unmöglich ist, den zustehenden Kinderfreibetrag auszuschöpfen, auch diejenige Seite des Familienlastenausgleichs übernommen, die regelmäßig über die steuerliche Entlastungsfunktion des Kinderfreibetrages die Minderung der Leistungsfähigkeit der Eltern durch den Unterhalt ihrer Kinder teilweise ausgleichen soll.
  • BSG, 30.05.1996 - 10 RKg 8/94

    Verfassungsmäßigkeit der Kindergeldregelung für Berechtigte mit drei oder mehr

    Gleichwohl wurden bei Berechnung der für das Jahr 1987 zu entrichtenden Einkommensteuer - wegen des steuerrechtlichen Jahresprinzips (s hierzu BSG vom 30. Januar 1996 - 10 RKg 13/95) - zwei steuerliche Kinderfreibeträge in Höhe von je DM 2.484,- berücksichtigt.
  • BSG, 03.12.1996 - 10 RKg 5/96

    Anspruch auf die Zahlung von Kindergeldzuschlag - Umfang der Rechte eines

    Mit dem KGZ als rechtlich selbständigen Teil des Kg (s die Urteile des Senats vom 18. Juli 1989, SozR 5870 § 27 Nr. 3 S 7 und vom 30. Januar 1996 - 10 RKg 13/95 - unveröffentlicht) hat das Kg in den Ausnahmefällen, in denen es wegen geringen Einkommens ganz oder teilweise unmöglich ist, den zustehenden Kinderfreibetrag auszuschöpfen, auch diejenige Seite des Familienlastenausgleichs übernommen, die regelmäßig über die steuerliche Entlastungsfunktion des Kinderfreibetrages die Minderung der Leistungsfähigkeit der Eltern durch den Unterhalt ihrer Kinder teilweise ausgleichen soll.
  • BSG, 03.12.1996 - 10 RKg 2/95

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Eingliederungshilfe - Unmöglichkeit des

    Mit dem KGZ als rechtlich selbständigen Teil des Kg (s die Urteile des Senats vom 18. Juli 1989, SozR 5870 § 27 Nr. 3 S 7 und vom 30. Januar 1996 - 10 RKg 13/95 - unveröffentlicht) hat das Kg in den Ausnahmefällen, in denen es wegen geringen Einkommens ganz oder teilweise unmöglich ist, den zustehenden Kinderfreibetrag auszuschöpfen, auch diejenige Seite des Familienlastenausgleichs übernommen, die regelmäßig über die steuerliche Entlastungsfunktion des Kinderfreibetrages die Minderung der Leistungsfähigkeit der Eltern durch den Unterhalt ihrer Kinder teilweise ausgleichen soll.
  • BSG, 03.12.1996 - 10 RKg 37/95

    Anspruch auf die Zahlung von Kindergeldzuschlag - Umfang der Rechte eines

    Mit dem KGZ als rechtlich selbständigen Teil des Kg (s die Urteile des Senats vom 18. Juli 1989, SozR 5870 § 27 Nr. 3 S 7 und vom 30. Januar 1996 - 10 RKg 13/95 - unveröffentlicht) hat das Kg in den Ausnahmefällen, in denen es wegen geringen Einkommens ganz oder teilweise unmöglich ist, den zustehenden Kinderfreibetrag auszuschöpfen, auch diejenige Seite des Familienlastenausgleichs übernommen, die regelmäßig über die steuerliche Entlastungsfunktion des Kinderfreibetrages die Minderung der Leistungsfähigkeit der Eltern durch den Unterhalt ihrer Kinder teilweise ausgleichen soll.
  • BSG, 03.12.1996 - 10 RKg 34/95

    Anspruch auf Zahlung von Kindergeldzuschlag - Rechte einer die Aufgaben des

    Mit dem KGZ als rechtlich selbständigen Teil des Kg (s die Urteile des Senats vom 18. Juli 1989, SozR 5870 § 27 Nr. 3 S 7 und vom 30. Januar 1996 - 10 RKg 13/95 - unveröffentlicht) hat das Kg in den Ausnahmefällen, in denen es wegen geringen Einkommens ganz oder teilweise unmöglich ist, den zustehenden Kinderfreibetrag auszuschöpfen, auch diejenige Seite des Familienlastenausgleichs übernommen, die regelmäßig über die steuerliche Entlastungsfunktion des Kinderfreibetrages die Minderung der Leistungsfähigkeit der Eltern durch den Unterhalt ihrer Kinder teilweise ausgleichen soll.
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